"… Weiterbildungspflicht zur besonderen Schulung für gewerbliche Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer in der Güter- und/oder Personenbeförderung."
Der Rat der Europäischen Union hat beschlossen, dass die Ausbildung des Fahrpersonals in allen Mitgliedsstaaten ein bestimmtes Mindestniveau erreichen und bewahren soll. Ziel der Vorschrift ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer.
Um auch die Qualifikation von Kraftfahrern/-innen, die ihren Beruf bereits ausüben, auf dem neusten Stand zu Halten wird für diese eine regelmäßige Auffrischung der für die Ausübung des Berufes wesentlichen Kenntnisse vorgeschrieben. Alle betroffenen Fahrer haben, ab festgelegten Fristen, im Abstand von 5 Jahren die Teilnahme an einer Weiterbildungsschulung nachzuweisen.
Die Weiterbildung erfolgt in Lehrgängen mit 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten Dauer.
Die Pflichtstunden sind wahlweise in einem Block/ Woche bzw. fünf Abschnitte/ Tage von je 7 Ausbildungsstunden zu absolvieren. Für die Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme am Lehrgang verpflichtend. Eine Abschlussprüfung ( IHK ) ist nicht erforderlich.
Ablaufplan
Laufender Einstieg, da 5 Module fortlaufend durchgeführt werden
Jedes Modul erstreckt sich über eine Tagesschulung von 7 Zeitstunden und entspricht 9,33 UE à 45 min.
Anfang 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr inkl. der Pausen.
Seminarangebote und -kosten:
Fristen der Weiterbildung:
Neueinsteiger müssen eine erste Weiterbildung 5 Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation bzw. der beschleunigten Grundqualifikation absolvieren. BUS-Fahrer mit Führerscheinbesitz vor dem 10.09.2008 bis zum 10.09.2013 sowie LKW-Fahrer mit Führerscheinbesitz vor dem 10.09.2009 bis zum 10.09.2014. Hierbei ist grundsätzlich auf die Gültigkeitsdauer der jeweiligen Führerscheinklasse zu achten.
- Seminarplan und Termine auf Anfrage -